Personalvermittlung Simonyan

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
des Unternehmens SIMONYAN Personalvermittlung

§ 1 Tätigkeit
Die Tätigkeit begrenzt sich zunächst nur auf die Personalvermittlung. Irrtum oder Zwischenvermittlung bleiben vorbehalten. Die Angaben und Unterlagen zum Bewerber und Arbeitgeber stammen sowohl von den Kunden / Arbeitgeberals auch vom Bewerber, die dem Unternehmen SIMONYAN Personalvermittlung zur Verfügung gestellt wurden. Die Firma SIMONYAN Personalvermittlung bemüht sich grundsätzlich immer, möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Angaben über Vertragspartner, Anforderungsprofile oder Berufsqualifikationen zu bekommen. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann unsererseits jedoch keine Haftung übernommen werden.

§ 2 Vermittlungsvertrag
Ein Vertrag im Bereich Personalvermittlung ist dann wirksam, wenn der Bewerber von unseren Angeboten [möglicher Arbeitsplatz] Gebrauch macht, wenn der Bewerber sich z. B. mit uns direkt in Verbindung setzen. Mit dem Angebotsempfang, zum Beispiel per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch andere Kommunikationsmitteln, das Internet oder auf andere Art und Weise – treten diese AGB in Kraft.

§ 3 Provisionsanspruch und -höhe
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises bzw. der Personalvermittlung ein Vertrag bezüglich des vom Personalvermittler benannten Beruf zustande gekommen ist. Sie ist zahlbar binnen 5 Werktagen nach Rechnungslegung. Die Vermittlungsprovision bildet sich vom Nettopreis, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Der vorstehende Provisionssatz zahlt der Kunde [alsoArbeitgeber] mangels abweichender Vereinbarung an den Personalvermittler. Sie gelten unmittelbar, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist. Die Provisionshöhe gemäß den angegebenen Tarifen hier:

Bruttojahresgehalt Honorar 
€ 0 bis € 60.000€ 14.900,-
Ab € 60.000 bis einschließlich € 80.00026 %
Ab € 80.000 bis einschließlich € 90.00029 %
Ab € 90.000 und mehr32,50%

Die Provisionshöhe unserer Personalvermittlung für Teilzeit- und Ausbildungsbeschäftigungen sind ab 3.995,00 EUR netto zzgl. der aktuellen und gesetzlichen Umsatzsteuer separat auszuhandeln.

§ 4 Fälligkeit der Provision

Der Anspruch auf Provision entsteht dann, wenn durch die Personalvermittlung oder auf Basis eines Nachweises durch das Unternehmen SIMONYAN Personalvermittlung der Erwerb zu Arbeitsbedingungen erfolgt, bzw. ein Vertrag selbst über den angebotenen Arbeitsplatz erbracht worden ist oder zustande kommt.

Die Provision ist jeweils auch dann zu zahlen, wenn einem Anderen als der gemäß Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Arbeitsplatz übertragen werden oder ein Teil- und Mehrerwerb am Arbeitsplatz erfolgt.

Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Arbeitsbedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vermittlungsvertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Kundes / Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründe rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vermittlungsvertrag erfolgreich angefochten, so ist derjeniger Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.

Bei Zahlungsverzug der Vermittlungsprovision sind vom Kunden / Arbeitgeber Verzugszinsen zu zahlen. Die Höhe der Verzugszinsen wird im Gesetzrahmen festgelegt.

§ 5 Höhe der Vermittlungsprovision

Die Vermittlungs- und Nachweisgebühr für die Personalvermittlung von qualifizierten Fachkräften wird  im Rahmen § 296 SGB III berechnet, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.

§ 6 Doppeltätigkeit & Verweispflicht

Das Unternehmen SIMONYAN Personalvermittlung, bzw. der Personalvermittler darf im Rahmen der Personalvermittlung auch für andere Vertragspartner provisionspflichtig zusammenarbeiten. Im Fall eines erteilten Personalvermittlung-Alleinauftrag sind mögliche direkte oder auch durch andere Personalvermittler benannte Interessenten unverzüglich an den allein beauftragten Personalvermittler zu verweisen.

§ 7 Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer
Der Vermittlungsprovisionssatz ist abhängig von der speziellen Art des Vertragsabschlusses und als Basissatz inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (zur Zeit 19%) zu verstehen.
Weitere Informationen finden Sie bitte hier: http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__1.html

§ 8 Nebenabreden
Nebenabreden zu den Angeboten des Unternehmen SIMONYAN Personalvermittlung bedürfen zur ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 9 Vertraulichkeit der Angebote
Sämtliche Angebote, Mitteilungen oder zutreffende Informationen sind ausschließlich an den jeweiligen Adressaten selbst gerichtet. Sie sind absolut vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten weder als Originaforml noch einfach inhaltlich zur Verfügung gestellt werden. Kommt infolge unerlaubter Weitergabe ein Vermittlungsvertrag zustande, so ist der Weitergebende verpflichtet, Schadenersatz in Höhe der im Vorfeld festgelegte Vermittlungsprovision gemäß § 5 AGB an das Unternehmen SIMONYAN Personalvermittlung zu zahlen.

§ 10 Mitteilungspflicht
Sobald ein Vertragsabschluss über ein durch das Unternehmen SIMONYAN Personalvermittlung als Personalvermittler angebotenen Arbeitsplatz zustande gekommen ist, hat der Kunde / Auftraggeber den Personalvermittler hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es besteht Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss.

§ 11 Haftung
Die Haftung für Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen Unternehmen SIMONYAN Personalvermittlung und dem Kunden / Arbeitgeber unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des internationalen Vermittlungsrechts. Eine Gerichtsstandvereinbarung nach § 38 Abs. 1 ZPO möglich. Gegenüber Verbrauchern sind Gerichtsstandsvereinbarungen unzulässig. Eine Gerichtsstandsvereinbarung ist nur wirksam, wenn in ihr deutlich zum Ausdruck kommt, wem gegenüber sie Anwendung finden soll. Die gesetzlichen Grenzen müssen auf jedem Fall eingehalten werden.